Impressum

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Donautec GmbH
Ellenstr. 5
86643 Rennertshofen

Tel.: +49 (0) 8434 / 417
Fax.: +49 (0) 8434 / 941347
Mobil: +49 (0) 170 / 190 04 05
Mail: info@donau-tec.de

Ust-IdNr.: DE263745187
Geschäftsführer: Andreas Pfaller



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Donautec GmbH
Stand: Juli 2023

1. Geltungsbereich (Allgemeines)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, sonstige Leistungen und Beratungsleistungen, die zwischen uns (nachfolgend kurz „Verkäufer“) und einem Unternehmer oder Verbraucher abgeschlossen werden (nachfolgendend kurz „Vertragspartner“) und zwar in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Für Mietverträge gelten im Speziellen die Mietbedingungen der Donautec GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung / Leistung vorbehaltlos erbringt.  Dies gilt gleichermaßen für alle zukünftigen Verträge, selbst dann, wenn beim Zustandekommen des jeweiligen Vertrags nicht ausdrücklich auf die Wirksamkeit dieser Bedingungen hingewiesen wird.

2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, außer in der Auftragsbestätigung wir darauf ausdrücklich Bezug genommen. Leistungen werden als Durchschnittswerte angegeben.
Die in Angeboten und Anzeigen abgebildeten Bilder dienen als Beispielbilder zur Veranschaulichung. Auf diesen könne abweichende Ausstattungen bzw. Sonderausstattungen und abweichende Modelle abgebildet sein. Sonderausstattungen werden gesondert im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung aufgeführt, ansonsten wird stets von der Grundausstattung der Ware ausgegangen.
Vertragsabschlüsse kommen mit erstellen der Rechnung oder unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Sollte aus einzelnen Gründen keine Auftragsbestätigung oder Rechnung im Vorfeld erstellt worden sein, kommt der Vertragsabschluss mit Lieferung und Annahme der Ware zustande.
Sollte der Vertragspartner von dem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten sind 20% des Kaufpreises fällig
Wir behalten uns vor Angebote von Unternehmen binnen 14 Tagen abzulehnen oder anzunehmen. In dieser Zeit ist der unternehmerische Vertragspartner an sein Angebot gebunden.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten
Alle Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager des Verkäufers. Bei Versenden der Ware vom Herstellerwerk gelten die Preise vom Herstellerwerk aus ab Werk. Die angegebenen Preise sind in Euro und enthalten keine Zölle, Liefer- und Versandkosten oder sonstige Abgaben, die zur Versendung oder Erhalt der Ware anfallen.  Sollte die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht extra aufgeführt sein, verstehen sich die Preise als Nettopreise.
Preisänderungen, die nach Erstellung der Auftragsbestätigung eintreten, auf welche wir keinen Einfluss haben (Materialpreise, Zölle, Steuern, sonstige Abgaben) berechtigen uns, den Preis bis zur Bereitstellung der Ware gegenüber unserem Vertragspartner anzupassen, entweder durch Preiserhöhung oder Preissenkung.
Sofern nicht anders vereinbart ist die Rechnung vor Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zu begleichen. Sollten Anzahlungen geleistet worden sein, werden diese bei Bezahlung der Rechnung gegengerechnet. Schecks oder Kartenzahlung werden von uns nicht als gültige Zahlungsmittel anerkannt. Sollte bei Vor-Ort-Überweisungen oder Sofort-Überweisungen das Geld nicht als Gutschrift auf unserem Konto eingehen behalten wir uns vor, die Ware nicht herauszugeben. Ist die Ware auf einer Euro-Palette wird diese durch Tausch mit einer intakten Europalette mitgegeben, ansonsten wird die Ware ohne Europalette verladen oder es fallen gesonderte Kosten an.
Sollten TÜV-Umbauten vorgenommen werden, sind diese vom Vertragspartner zu tragen.

4. Lieferung

Die Ware wird bei der Donautec GmbH bereitgestellt und kann dort durch den Vertragspartner abgeholt werden. Es besteht auch die Möglichkeit die Ware bei uns abholen zu lassen. Bei Nichtabholen der Ware fallen, soweit nicht anders vereinbart, ab dem 5. Werktag Standgebühren in Höhe von 5,00€ Netto täglich an. Sollten der Donautec GmbH höhere Kosten durch die Nichtabholung entstehen, wie z.B. Standgebühren, Mietpreise, usw. werden diese auf den Vertragspartner umgelegt.
Wurde dies vereinbart, organisieren wir auch den Versand zum Vertragspartner. Wir behalten uns vor auch Teillieferungen durchzuführen.
Lieferfristen und -termine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie vom Verkäufer auch ausdrücklich so bezeichnet wurden und auf der Auftragsbestätigung oder der Rechnung so festgehalten wurden. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. kompletten Bezahlung der Ware durch den Vertragspartner.
Voraussetzung ist, dass wir selbst rechtzeitig beliefert werden.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen, höherer Gewalt oder anderen vom Verkäufer nicht beeinflussbarer Hindernisse wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, etc.
Die Lieferfrist wird ebenso verlängert, wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen, wie z.B. Anzahlung, Vorkasse, usw. nicht erfüllt.

5. Gefahrübergang und Transport
Soweit nicht anders vereinbart ist die Wahl des Versandweges und der Versandmittel dem Verkäufer überlassen.
Ist der Käufer für die Verzögerung des Versands verantwortlich, erfolgt der Gefahrübergang vom Tage des Angebots der Übergabe an den Käufer.
Der Gefahrenübergang erfolgt bei Privatpersonen erst mit der Warenübergabe an ihn oder an eine von ihm bestimmte dritte Person, die nicht der Beförderer ist. Wird die Beförderung der Ware beauftragt, dann erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware an den Beförderer.
Bei Geschäftskunden erfolgt der Gefahrenübergang mit unserer Anzeige der Versand- und Lieferbereitschaft durch uns an den Vertragspartner.
Die Fahrzeuge sind grundsätzlich nicht versichert, hierfür hat der Vertragspartner Sorge zu tragen.
Verschlechterungen des Fahrzeugs oder der Maschine durch Umwelteinflüsse trägt der Vertragspartner.
Teillieferungen sind, soweit dem Käufer zumutbar, zulässig.

6. Verzug, Mahn-/Inkassokosten
Bei Zahlungsverzug des Käufers haftet dieser für Schäden, die der Donautec GmbH durch den von ihm verschuldeten Verzug entstehen wie z.B. höhere Zinsen bei Kreditkonten oder entgangene Skontoabzüge.
Wir sind bei Zahlungsverzug des Käufers, nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Nichterfüllungsschaden geltend zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Käufer vor. Während des Eigentumsvorbehaltes ist die Weitergabe der Ware an Dritte ausdrücklich untersagt.
Ist für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt, hat der Verkäufer das alleinige Recht zum Besitz dieses Kfz-Briefes, solange der Eigentumsvorbehalt dauert.
Bei Zahlungsverzug oder anderem Vertragswidrigem Verhalten des Käufers, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Waren nach Mahnung und Ausstellung einer Rücktrittserklärung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
Sämtliche Rücknahmekosten trägt der Käufer.
Während des Eigentumsvorbehaltes ist bei Pfändung oder anderweitiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum der Donautec GmbH hinzuweisen und den Verkäufer davon zu verständigen.

8. Gewährleistung und Mängel
Bei Neuware beträgt die Gewährleistung gegenüber gewerblichen Vertragspartnern 1 Jahr und bei privaten Vertragspartnern bis zu 2 Jahre.
Die Vertragspartner sind verpflichtet die Ware auf etwaige Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel durch den Vertragspartner oder solche die er feststellen hätte müssen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Frist hierfür beträgt 8 Tage, ansonsten können Ansprüche auf Gewährleistung, Schadensersatz durch den Mangel selbst oder Irrtümer über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend gemacht werden.
Bei LKW-Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, jeglicher Art von Gebrauchtmaschinen und Oldtimern erfolgt der Verkauf nur an unternehmerische Vertragspartner und Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung.
Bei Gebrauchtmaschinen wird keine Unfallfreiheit zugesichert. Reimport ist möglich. Technische Überprüfungen durch die Donautec GmbH finden nicht statt. Ölundichtigkeiten, andere Undichtigkeiten oder ausgeschlagene Gelenke, Achsen usw. sind nicht auszuschließen.
Bei versäumten Wartungsarbeiten, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, normale Abnutzung insbesondere von Verschleißteilen, unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung der Ware liegt kein Mangel vor, wenn dadurch Fehler oder Schäden auftreten. Die Herstellerangaben sind bezüglich des Sach- und Bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu beachten.
Der Vertragspartner hat dem Verkäufer eine angemessene Frist einzuräumen im Falle der Mängelbeseitigung. Servicearbeiten und Mängelbeseitigungen durch den Verkäufer werden bis zu einem Umkreis von 100 km gewährleistet. Ab einer Entfernung von über 100 km vom Sitz der Donautec GmbH können diese Servicearbeiten nicht persönlich garantiert werden. Hier wird durch den Verkäufer ein telefonischer Service angeboten.
Alle Gewährleistungsansprüche gehen verloren, wenn der Vertragspartner selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen oder Reparaturen bzw. Reparaturversuche vornehmen.

9. Schadensersatz und Haftung

Werden durch den Vertragspartner oder Dritte ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wird für daraus entstehende Folgen die Haftung aufgehoben. Weiterhin ist eine Haftung ausgeschlossen bei unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen der Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Wartung oder Lagerung der Ware. Der Verkäufer haftet nicht für entgangene Gewinne und mittelbare bzw. indirekte Schäden.
Sollten wir für einen Schaden haftbar sein, dann haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dieses muss bei gewerblichen Vertragspartnern vom Geschädigten bewiesen werden. Personenschäden sind hiervon ausgenommen.
Der Verkäufer übernimmt die Haftung auf Grundlage der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die vom Vertragspartner gegenüber dem Verkäufer geltend zu machenden Ansprüche verjähren nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, dann ist die Haftung mit Höhe des Auftragswertes beschränkt, ebenso können Schadensersatzansprüche die über sechs Monate bekannt sind nicht mehr geltend gemacht werden.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftform
Erfüllungsort, und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung, Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz des Verkäufers.
Es ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen und den Bestimmungen des UN-Kaufrechts gültig und anwendbar.
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB`s bedürfen der Schriftform. Nebenabreden und Vertragsergänzungen, auch nachträgliche, sind nur dann gültig, wenn diese in Schriftform festgehalten sind.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.


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